Infinus – RA Kübler fordert Zinsen von den Anlegern zurück

Insolvenzrechtlich handelt es sich um eine zulässige Maßnahme nach den §§ 129 ff. InsO. Für die betroffenen Anleger, die Geschädigte des Anlagekonzepts der Future Business KGaA sind, stellt dies einen weiteren empfindlichen Rückschlag mit weiteren möglichen finanziellen Belastungen dar.

Herr RA Kübler erklärt kurz, dass Erträge nur aus Gewinnen der Gesellschaft ausgeschüttet werden können, was nach den vorliegenden Bilanzen tatsächlich aber nicht der Fall war. Er macht daher von seinem Anfechtungsrecht in der Insolvenz Gebrauch und fordert die angeblich als Erträge ausbezahlten Beträge zurück.

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