Ein neues anlegerfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofes kann helfen, sich von den Forderungen des Insolvenzverwalters in der Prosavus AG zu befreien.

Der BGH hat durch zwei entscheidende Urteile aus dem Jahre 2017 und 2018 die Anlegerrechte erheblich gestärkt und den offensichtlich zu weit gefassten § 134 INSO eingeschränkt und damit auch die Rechte des Insolvenzverwalters so begrenzt, dass diese nicht mehr wie bisher zulasten der Anleger ausrufen.

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