Dezember 2014

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April 2014

Future Business KGaA – gemeinsamer Vertreter 

Der Insolvenzverwalter schreibt Vermittler und Anleger an, damit diese in der Gläubigerversammlung am 13.05.2014 einen gemeinsamen Vertreter wählen.

Dieser ist quasi vom Insolvenzverwalter vorgegeben und offensichtlich ein Mann seines Vertrauens!

Mit entsprechendem Rundschreiben wird versucht, ihn auch als Mann des Vertrauens der Anleger erscheinen zu lassen.

Es ist fraglich, ob ein Anwalt in dieser Situation tatsächlich die Interessen der Anleger vertreten kann und will. Die Anleger sollten sich daher überlegen, ob sie sich nicht doch einen Anwalt suchen der ernsthaft Ihre Interessen vertritt.

Erschwerend kommt hinzu, dass der in dem Rundschreiben angesprochene Vorteil, dass die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters kostenlos sei, einen höheren Preis kosten kann als nur die eingesparten Anwaltskosten.

Denn der gemeinsame Vertreter wird nach einem für ihn interessanten Vergütungsmodus aus der Masse vergütet.

Dabei hängt es von der Verständigung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem gemeinsamen Vertreter ab, wie teuer der gemeinsame Vertreter insgesamt wird.

Ob dabei die Interessen der Anleger oder die Vergütung im Fordergrund steht lässt sich nicht eindeutig klären.

Jedenfalls werden die an die Anleger zu verteilende Gelder durch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters nochmals erheblich und unkontrollierbar gemindert.

Demnach empfiehlt es sich, dem Wunsch nach einem gemeinsamen Vertreter nicht zu entsprechen und einen Anwalt des eigenen Vertrauens mit der Interessenvertretung zu beauftragen.

 

März 2014

Infinus-Vermittler werden von Kanzlei Hogrefe vertreten

Vertraglich gebundene Vermittler der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut handelten für die INFINUS AG als haftendes Unternehmen. Die Vermittler waren Untervermittler des Hauptvermittlers, der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut. Die Erklärungen der Vermittler werden diesem Institut kraft Gesetzes regelmäßig zugerechnet. Ausnahmen gibt es überall. Grundsätzlich haben INFINUS-Vermittler gute Chancen, vermeintliche Ansprüche, die von Anwälten gegen sie geltend gemacht werden, abzuwehren. Soweit Anwälte als Anlegerschützer auftreten und gegen noch oder ehemals vertraglich gebundene Vermittler der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut meinen vorgehen zu können, sollten diese Vermittler sich an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden, der im Kapitalmarktrecht bewandert ist.

Gerne prüft die Kanzlei Hogrefe Ihre Erfolgsaussichten auf der Grundlage eingereichter Anspruchs- oder Klageschriften. Bitte beachten Sie, dass hier oft kurze Fristen laufen, die einzuhalten sind.

Der Vermittler tut gut daran, mit seinen Kunden Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen und der Anwaltskanzlei ein gemeinsames Vorgehen gegen die wirklichen Verursacher des Schadens zu planen.

 

Februar 2014

Infinus Finanzdienstleistungs AG und Haftplichtversicherer Future Business KG a.A. werden von der Kanzlei Hogrefe in Anspruch genommen.

Das Insolvenzverfahren der Infinus AG, der Future Business KG a.A  wird voraussichtlich zur Erstattung eines Teil der eingezahlten Gelder führen.

Hier sollten sich Anleger schützen, indem sie sich an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden, der im Kapitalmarktrecht Erfahrung hat.

Hier können eindeutige Erklärungen helfen.

Auch nach Durchführung des Insolvenzverfahrens der Infinus AG bleiben Schäden. Ansprüche können sich richten gegen die Infinus Finanzdienstleistungs AG sowie deren Haftpflichtversicherung. Die Kanzlei Hogrefe vertritt zahlreiche Anleger. Es werden vornehmlich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlungsgesellschaft und deren Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Hier gibt es bessere Konzepte, um gemeinsam die Verantwortlichen der Infinus AG Gruppe in Regress zu nehmen. Sollten Sie Kunde einer der insolventen Beteiligungsgesellschaft der Infinus AG Gruppe sein, bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung auf der Basis der per E-Mail oder per Fax eingereichten Zeichnungsunterlagen an. Diese Möglichkeit können sowohl Anleger als auch Vermittler für sich und ihre Kunden in Anspruch nehmen.

 

Januar 2014

Vorsicht: Falschinformationen durch Anwälte zu Infinus AG

Falsch ist die Information:  Anleger hätten sich bei Infinus AG an den vermittelten Unternehmen beteiligt.

Richtig ist:  Infinus AG – Anleger haben den Unternehmen ungesicherte Darlehen ohne Unternehmensbeteiligung zur Verfügung gestellt haben in Form von Orderschuldverschreibungen, Genussrechten und Nachrangdarlehen.Über die Qualität dieser von Infinis AG angebotenen Darlehen wurde nicht aufgeklärt.

Falsch ist: dass die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit ihrer Prospektgenehmigung der Infinus als „höhere Instanz“ Gewähr dafür bietet, dass die Vermögensanlage tragfähig sei.

Richtig ist: die BaFin prüft lediglich die Genehmigungsvoraussetzungen dafür, dass der Prospekt, auch Infinus, nach den besonderen Regeln der BaFin ordnungsgemäß erscheint.

Falsch ist: dass Liquiditätsplanungen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen dem Anleger über die Geeignetheit und Tragfähigkeit der Vermögensanlage der Infinus  informieren.

Richtig ist: eine andere betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise, die sich nur selten in Prospekten wiederfindet.

Falsch ist: dass die Anlegerder Infinus AG abwarten müssten, was bei der Insolvenz heraus käme.

All diese Gerüchte über Infinus AG verleiten Anleger zu einem Abwarten, das weitere Schäden verursacht. Ebenso werden Kunden dadurch animiert, gegen Schädiger der Infinus AG nicht, zu spät oder gegen die falschen Schädiger vorzugehen.

Wenn Sie als Anleger bei der Infinus AG betroffen sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihnen diese Fragen beantworten und entsprechende Auskünfte erteilen kann.

Die Kanzlei Hogrefe empfiehlt betroffenen Anlegern der Infinius-Gruppe einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt/in auf zusuchen.

Gerne nehmen wir eine kostenlose Einschätzung anhand Ihrer Beteiligungsunterlagen bei der Infinus AG vor.