Bessere Chancen bei der Schenkungsanfechtung nach § 134 InsO?

Durch ein zweites aktuelles Urteil (05. Juli 2018; IX ZR 126/17) hat der Bundesgerichtshof möglicherweise die Rechte der Anleger gegen eine Insolvenzanfechtung nach § 134 InsO wegen unentgeltlicher Leistung weiter gestärkt.

Die Einschränkung „möglicherweise“ muss hier gemacht werden, weil der Fall nicht direkt Infinus, Future Business KG a.A., Prosavus oder sonstige Beteiligungsverhältnisse, sondern nur einen Einzelfall betrifft.

Dennoch sieht es so aus, als wollte der BGH hier bewusst die in der bisher weitreichenden und auch unangemessenen Anwendung dieser Vorschrift zu weit gehenden Fälle heraus nehmen.

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