Durch die Verzahnung von materieller Steuerrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht sowie der Finanzgerichtsordnung werden im finanzgerichtlichen Verfahren besondere Kenntnisse und Erfahrungen verlangt, über die im Regelfall weder Rechtsanwälte noch Steuerberater verfügen. Obwohl die Verfahren durchaus aussichtsreich sind, verzichten viele Berater auf den Gang zum Finanzgericht, weil ihnen die verfahrensrechtlichen Kenntnisse fehlen.
Anders als in üblichen Strafrechtsfällen beginnt in einem Steuerstrafverfahren die Verteidigung sofort: Sämtliche Ermittlungen des Steuerfahnders werden von Beginn an überprüft. Mithin sollte in Steuerstrafverfahren möglichst früh ein versierter Verteidiger hinzugezogen werden, um eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. In vielen Fällen nämlich kann bereits zu Beginn des Verfahrens der Grundstein für spätere Strafmilderungsgründe gelegt werden.
Nach Aufgabe der aktiven Steuerberatung besteht der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei nunmehr im beratenden, gestaltenden Steuerrecht, im Steuerstrafrecht wie auch im Bereich internationaler Steueroptimierungen. Wir bieten Ihnen eine qualifizierte steuerstrafrechtliche Vertretung in folgenden Fällen:
- Unsicherheiten über die steuerliche oder steuerstrafrechtliche Auswirkung einer Angelegenheit oder eines Sachverhalts
- Auseinandersetzung mit dem Finanzamt
- Aufforderung vom Finanzamt zur Auskunftserteilung oder anderen Mitwirkungshandlungen
- Unterstützung und Verteidigung in bereits laufenden Steuerstrafverfahren
- steuerrechtliche Sonderberatung, etwa die Erstellung von Gutachten
Der mit der Einleitung eines Strafverfahrens verbundenen Belastung unserer Mandanten tragen wir Rechnung, indem wir diese Verfahren diskret führen.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- steuerliche Optimierung bei Nachfolgeplanung, Vermögens- und Anteilsübertragungen inklusive Bewertungen
- Begleitung von Außenprüfungen
- Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht, Spendenrecht und Stiftungsrecht
- Ausarbeitung steueroptimierter Gestaltungen
- Steuergestaltung bei Umwandlungen von Unternehmen
- Erwerb und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen
- steuerrechtliche Unterstützung von Berufskollegen
- Vertretung in Verfahren vor den Finanzbehörden, den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH)
Wir beraten Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Außerdem begleiten wir unsere Mandanten bei internen Umstrukturierungsmaßnahmen und der laufenden Geschäftsabwicklung.